Seit 1.9.2021 führt die Bietergemeinschaft der Katholischen Aktion und Jugend am Werk Salzburg im Auftrag des Innenministeriums die Beratungsstellen für Gewaltprävention im Bundesland Salzburg durch.
Menschen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, müssen an einer verpflichtenden, 6-stündigen Präventionsberatung teilnehmen. Diese Einzelberatungen führen wir an mehreren Standorten im Bundesland Salzburg durch: Stadt Salzburg, Hallein, Bischofshofen, Zell am See und Tamsweg.
Das müssen Sie jetzt tun …
Sie sind verpflichtet, sich binnen fünf Tagen nach der Anordnung des Betretungs- und Annäherungsverbots in der Beratungsstelle für Gewaltprävention zu melden, um einen ersten persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
So können Sie uns erreichen:
- Tel. 0664 8000 6 8050
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- oder direkt über das Kontaktformular
Journaldienst erreichbar:
Mo 13-19 Uhr / Di 8-12 Uhr / Mi 8-12 Uhr / Do 13-17 Uhr / Fr 8-12 Uhr