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Wir helfen weiter.

Beratungsstelle für Gewaltprävention Salzburg

Wir helfen weiter.

Seit 1.9.2021 führt die Bietergemeinschaft der Katholischen Aktion und Jugend am Werk Salzburg im Auftrag des Innenministeriums die Beratungsstellen für Gewaltprävention im Bundesland Salzburg durch.

Menschen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, müssen an einer verpflichtenden, 6-stündigen Präventionsberatung teilnehmen. Diese Einzelberatungen führen wir an mehreren Standorten im Bundesland Salzburg durch: Stadt Salzburg, Hallein, Bischofshofen, Zell am See und Tamsweg.

Das müssen Sie jetzt tun …

Sie sind verpflichtet, sich binnen fünf Tagen nach der Anordnung des Betretungs- und Annäherungsverbots in der Beratungsstelle für Gewaltprävention zu melden, um einen ersten persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

So können Sie uns erreichen:

  • Tel. 0664 8000 6 8050
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • oder direkt über das Kontaktformular

Journaldienst erreichbar:

Mo 13-19 Uhr / Di 8-12 Uhr / Mi 8-12 Uhr / Do 13-17 Uhr / Fr 8-12 Uhr

Kontaktformular

Das erste persönliche Treffen muss dann spätestens innerhalb von 14 Tagen stattgefunden haben.

Für die weiteren verpflichtenden Beratungen – insgesamt sechs Stunden innerhalb von sechs Wochen - ist Ihre aktive Teilnahme notwendig!

 


Bitte beachten Sie: Das Betretungs- und Annäherungsverbot verbietet Ihnen sich der gefährdeten Person und ihrer Wohnung auf 100 Meter zu nähern. Egal wo sich diese Person befindet (Wohnung, Arbeitsplatz, Freizeit etc.).